Antisemitismus verstehen und handeln
Diese Seite gibt kurze, verständliche Antworten auf Fragen, die uns häufig begegnen. Sie ersetzt keine Beratung, kann aber ein erster Einstieg sein. Bei konkreten Vorfällen helfen die Anlaufstellen am Ende der Seite weiter.
Grundlagen
Was ist Antisemitismus?
Antisemitismus bezeichnet Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden als Gruppe – in Gedanken, Worten oder Taten. Er richtet sich gegen jüdische Einzelpersonen ebenso wie gegen jüdische Einrichtungen, Gemeinden oder Symbole, und mitunter auch gegen Menschen, die fälschlich als jüdisch wahrgenommen werden. International orientieren sich viele Institutionen, auch die Bundesregierung, an der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die Antisemitismus als eine bestimmte, oft hasserfüllte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden beschreibt. Diese Definition ist rechtlich nicht bindend, wird aber vielerorts als Orientierungshilfe genutzt, etwa in Schulen, bei der Polizei oder in der Justiz.
Wichtig ist: Antisemitismus zeigt sich nicht nur in offener Gewalt oder eindeutigen Beleidigungen. Viel häufiger begegnet er als beiläufige Bemerkung, als Verschwörungserzählung oder als Bild, das jahrhundertealte Klischees aufgreift, ohne dass den Sprechenden das immer bewusst ist.
Woran erkenne ich Antisemitismus im Alltag?
Antisemitismus tritt in ganz unterschiedlichen Formen auf: als offene Beschimpfung, als Schmiererei, aber auch versteckt – etwa wenn „die Juden“ pauschal für Missstände verantwortlich gemacht werden, wenn das Wort „Jude“ als Schimpfwort benutzt wird, oder wenn alte Feindbilder wie angebliche heimliche Macht oder Geldgier in neuem Gewand wiederholt werden. Auch scheinbar harmlose Sprüche oder Witze können diese Muster transportieren, selbst wenn niemand jüdisch Gelesenes anwesend ist.
Ein hilfreicher erster Schritt ist, bei einer Aussage über „die Juden“ zu fragen: Würde man das genauso über eine andere Gruppe sagen? Wird hier einer ganzen Gruppe eine kollektive Eigenschaft oder Schuld zugeschrieben? Wenn ja, lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Was bedeutet „israelbezogener Antisemitismus“?
Kritik an der Politik der israelischen Regierung ist grundsätzlich legitim – genau wie Kritik an jeder anderen Regierung auch. Von israelbezogenem Antisemitismus spricht man, wenn diese Kritik antisemitische Denkmuster reproduziert: etwa wenn alle Jüdinnen und Juden weltweit kollektiv für das Handeln der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden, wenn Israel grundsätzlich das Existenzrecht abgesprochen wird, oder wenn israelische Politik unmittelbar mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt wird. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer einfach und wird auch von Expertinnen und Experten kontrovers diskutiert – entscheidend ist nach der IHRA-Definition immer der Gesamtzusammenhang einer Äußerung.
Siehe auch: Schwarz-Friesel, Monika (2020): „Israelbezogener Antisemitismus und der lange Atem des Anti-Judaismus – von ‚Brunnenvergiftern, Kindermördern, Landräubern‘“. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, Wissen schafft Demokratie, Band 8 (PDF) →
Wie erkenne ich Antisemitismus? Das 3-D- und 4-D-Modell
Ein verbreitetes Hilfsmittel, um bei Aussagen über Israel zwischen legitimer politischer Kritik und Antisemitismus zu unterscheiden, ist die sogenannte 3-D-Regel des israelischen Politikers und Wissenschaftlers Natan Scharanski (2004). Sie benennt drei Kriterien, bei deren Vorliegen eine Äußerung die Grenze zum Antisemitismus überschreitet:
- Dämonisierung: Israel wird in besonders finsteren, bösartigen Farben gezeichnet – etwa durch Gleichsetzungen mit dem Nationalsozialismus oder Aussagen wie „Israel ist Satan“.
- Delegitimierung: Israels grundsätzliches Existenz- und Selbstbestimmungsrecht als jüdischer und demokratischer Staat wird infrage gestellt.
- Doppelstandards: An Israel werden andere, strengere Maßstäbe angelegt als an vergleichbares Verhalten anderer Staaten.
Die Antisemitismusforschenden Monika Schwarz-Friesel und Jehuda Reinharz haben dieses Modell zu einem 4-D-Modell erweitert: Als übergeordnete, vierte Kategorie führen sie die De-Realisierung ein – eine grundlegende Verzerrung des Israelbildes, das stark von der nachweisbaren Realität abweicht. Nach ihrer Analyse sind Dämonisierung, Delegitimierung und Doppelstandards letztlich Folgen dieses verzerrten Grundbilds; die Sprachmuster und Diffamierungsstrategien ähneln dabei auffällig alten judenfeindlichen Stereotypen.
Weiterführend: Die 3-D-Regel, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung → · 4-D-Modell, Wikipedia →
Ist Antisemitismus nur ein Thema der Vergangenheit?
Nein. Meldestellen wie RIAS (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) dokumentieren seit Jahren ein anhaltend hohes Niveau antisemitischer Vorfälle in Deutschland, auch in Bayern – von alltäglichen Beleidigungen bis zu Gewalttaten. Viele Jüdinnen und Juden berichten, dass Anfeindungen für sie zum Alltag gehören. Gerade deshalb ist Erinnerungsarbeit an die Geschichte eng mit dem Einsatz gegen gegenwärtigen Antisemitismus verknüpft.
Was kann ich konkret tun?
Ich höre einen antisemitischen Spruch – wie reagiere ich?
Schweigen wird oft als Zustimmung verstanden. Es hilft schon, kurz und klar zu widersprechen: zum Beispiel zu benennen, dass eine Aussage verletzend oder falsch ist, ohne dabei zwingend eine Diskussion gewinnen zu müssen. Wichtiger als die sprechende Person zu überzeugen ist oft, gegenüber Umstehenden eine klare Haltung zu zeigen – gerade unsichere Zuhörende orientieren sich daran. Wenn eine direkte Konfrontation riskant erscheint, kann auch das spätere Ansprechen der betroffenen Person oder eine sachliche Rückmeldung an die verantwortliche Institution (Schule, Verein, Arbeitgeber) wirksam sein.
Wie kann ich Betroffene unterstützen?
Solidarität beginnt damit, Betroffenen zu glauben und sie ernst zu nehmen – auch wenn ein Vorfall auf den ersten Blick harmlos wirkt. Fragen Sie, was die betroffene Person sich wünscht, statt über ihren Kopf hinweg zu handeln. Das kann bedeuten, gemeinsam einen Vorfall zu dokumentieren, als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stehen, oder schlicht da zu sein.
Ich möchte einen Vorfall dokumentieren oder melden – wie geht das?
Halten Sie, wenn möglich, Datum, Uhrzeit, Ort und Wortlaut fest; bei Vorfällen im Internet helfen Screenshots. Bei Straftaten kann jederzeit die Polizei informiert werden (Notruf 110, oder jede Dienststelle vor Ort). Auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle – etwa eine beiläufige abwertende Bemerkung – lassen sich bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Bayern melden. RIAS Bayern nimmt Meldungen unabhängig von einer Anzeige entgegen und vermittelt bei Bedarf weitere Unterstützung.
Ich habe selbst eine problematische Aussage gemacht – was jetzt?
Ein ehrlicher erster Schritt ist, die eigene Aussage kritisch zu reflektieren, statt sie sofort zu verteidigen oder zu relativieren. Antisemitische Denkmuster sind in unserer Kultur so verbreitet, dass sie fast niemandem völlig fremd sind – entscheidend ist, bereit zu sein, sie zu erkennen und künftig anders zu handeln. Ein offenes Gespräch, etwa mit den Betroffenen oder in Bildungsangeboten, kann dabei helfen.
Was macht die GCJZ Weiden konkret gegen Antisemitismus?
Wir organisieren jährliche Gedenkveranstaltungen, etwa zum Novemberpogrom 1938, sowie Vorträge, Buchvorstellungen und die „Woche der Brüderlichkeit“. Damit schaffen wir Räume für Wissen, Erinnerung und persönliche Begegnung zwischen den Religionsgemeinschaften vor Ort. Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Diese Antworten fassen Informationen unter anderem der International Holocaust Remembrance Alliance, der Bundeszentrale für politische Bildung, des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, der Amadeu Antonio Stiftung sowie von RIAS Bayern in eigenen Worten zusammen und ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung. Weiterführende Links finden Sie unten.
Anlaufstellen & weiterführende Informationen
- RIAS Bayern – antisemitische Vorfälle melden (auch anonym, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle)
- Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung – Hintergründe zur IHRA-Arbeitsdefinition
- Bundeszentrale für politische Bildung – Dossier Antisemitismus
- Amadeu Antonio Stiftung – „Was kann ich gegen Antisemitismus tun?“
- Notruf Polizei: 110